Bosch Rexroth, Horb

Aktiv in der IG Metall

Kurzarbeit bei Bosch Rexroth:
Tarifliche Aufzahlung – Kündigungsschutz:

 

Da bei Bosch Rexroth die Tarifverträge der Metall– und Elektroindustrie zur Anwendung kommen, gibt es einen tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Er beträgt, je nachdem wie stark man sich in Kurzarbeit befindet, zwischen 80,5 % und 95,5 % des ungekürzten Nettoarbeitsentgelts. Eine entsprechende Tabelle kann beim Betriebsratsbüro und bei deinen IG Metall Vertrauensleuten eingesehen werden. Der Zuschuss und das Kurzarbeitergeld ist sozialversicherungsfrei, soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III nicht übersteigt. In der Praxis ist somit auch dieser tarifliche Zuschuss meist sozialversicherungsfrei.
Für wegen Kurzarbeit ausgefallener Vergütung werden 80% der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Der Rentenverlust beträgt bei einem Durchschnittsverdiener (ca. 3.200,- €) bei 100% Kurzarbeit für 12 Monate rund 6,50 €
Während der Kurzarbeit sind aufgrund des Tarifvertrages betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Weitere Infos beim Betriebsrat und bei den Vertrauensleuten.

Dein Kurzarbeitergeld nachrechnen

Hier kannst Du selbst Deine Aufzahlung auf das Kurzarbietergelt überprüfen. Achtung! Dies ist nur Näherungsweise für Fragen wende Dich gerne an die IG Metall oder Deine Vertrauensleute